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Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch “Google Street View“ - Widerspruch

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kernen im Remstal wurde in seiner Sitzung vom 4. Februar 2010 über das Thema Google Street View informiert. Die Firma Google erfasst momentan Plätze, Straßen und Sehenswürdigkeiten auf der ganzen Welt. Die Bilder werden mittels Spezialfahrzeugen aufgenommen, die öffentliche Straßen abfahren. Dieses Bildmaterial wird mit zeitlicher Verzögerung ins Internet gestellt. Vom heimischen Bildschirm aus ist es dann für jeden Internetnutzer aus der Fußgänger-Perspektive als Panoramafoto im 360 Grad-Winkel einsehbar. Dies ermöglicht es dem Internetznutzer also, einen Standort so zu betrachten, als wenn er selbst auf der Straße stünde.

Die Gemeinde Kernen im Remstal hat sich mit Schreiben vom 5. Februar 2010 gegen die Genehmigung von 360
Fotoaufnahmen der Goggle Germany GmbH ausgesprochen. In Ihrer schriftlichen Begründung stellte sie Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den thematischen Vordergrund, die persönlichen Rechte der Menschen die ihre Intimsphäre verletzen könnten zu schützen. Ein grundsätzliches Aufnahmeverbot für das Gemeindegebiet kann aber wohl nicht von der Gemeinde ausgesprochen werden. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz lässt gerade stellvertretend für alle Bundesländer untersuchen, ob rechtliche Schritte gegen die Aufnahmen Aussicht auf Erfolg haben. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die Bürger auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen und die Firma Google zu bitten, bis zur Klärung der Rechtslage keine Bildaufnahmen in Kernen im Remstal anzufertigen.

Google hat den deutschen Datenschützern zugesagt, die Öffentlichkeit über die geplanten Kamerafahrten zu informieren. Um die Privatsphäre zu schützen, macht Google zudem alle Gesichter und Kraftfahrzeugkennzeichen – auch ohne Widerspruch – unkenntlich.

Unabhängig davon räumt Google den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern die Möglichkeit ein, der Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder zu widersprechen. Diese Bilder von Personen, Fahrzeugen oder Häusern werden dann vollständig aus Google Street View entfernt. Zu beachten ist, dass der Widerspruch von dem betroffenen Bürger selbst bei der Firma Google eingelegt werden muss, denn ein genereller Widerspruch durch die Gemeinde für alle Gebäude, Autos und Personen ist nicht möglich. Schriftliche Widersprüche können dabei an „Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg“ gerichtet werden. Dabei sollte auch die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich die Beschwerde richtet.

Kernen im Remstal, 5. März 2010
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