Die Gemeinde Kernen im Remstal hat sich mit Schreiben vom 5. Februar 2010 gegen die Genehmigung von 360 Fotoaufnahmen der Goggle Germany GmbH ausgesprochen. In Ihrer schriftlichen Begründung stellte sie Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in den thematischen Vordergrund, die persönlichen Rechte der Menschen die ihre Intimsphäre verletzen könnten zu schützen. Ein grundsätzliches Aufnahmeverbot für das Gemeindegebiet kann aber wohl nicht von der Gemeinde ausgesprochen werden. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz lässt gerade stellvertretend für alle Bundesländer untersuchen, ob rechtliche Schritte gegen die Aufnahmen Aussicht auf Erfolg haben. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die Bürger auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen und die Firma Google zu bitten, bis zur Klärung der Rechtslage keine Bildaufnahmen in Kernen im Remstal anzufertigen. Google hat den deutschen Datenschützern zugesagt, die Öffentlichkeit über die geplanten Kamerafahrten zu informieren. Um die Privatsphäre zu schützen, macht Google zudem alle Gesichter und Kraftfahrzeugkennzeichen – auch ohne Widerspruch – unkenntlich. Unabhängig davon räumt Google den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern die Möglichkeit ein, der Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder zu widersprechen. Diese Bilder von Personen, Fahrzeugen oder Häusern werden dann vollständig aus Google Street View entfernt. Zu beachten ist, dass der Widerspruch von dem betroffenen Bürger selbst bei der Firma Google eingelegt werden muss, denn ein genereller Widerspruch durch die Gemeinde für alle Gebäude, Autos und Personen ist nicht möglich. Schriftliche Widersprüche können dabei an „Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg“ gerichtet werden. Dabei sollte auch die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich die Beschwerde richtet. Kernen im Remstal, 5. März 2010 |
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