Logo der Gemeinde Kernen
​
Menü
  • Aktuelles
    Aktuelles
    Aktuelles
    • Ukraine-Hilfe
    • Corona
    • Aktuelles aus Kernen
      Aktuelles aus Kernen
      Aktuelles aus Kernen
      • Gemeindeentwicklungskonzept GEK
        Gemeindeentwicklungskonzept GEK
        Gemeindeentwicklungskonzept GEK
        • Familie, Bildung, Soziales & Senioren
        • Klima, Natur & Umwelt
        • Mobilität, Verkehr, Infrastruktur
        • Bauen, Wohnen & Städtebau
        • Kultur, Tourismus & Identität
        • Wirtschaft, Handwerk & Landwirtschaft
      • Stadtradeln
      • Fotowettbewerb
      • Notrufe & Notdienste
      • Straßensperrungen
    • Veranstaltungskalender
    • Mitteilungsblatt
      Mitteilungsblatt
      Mitteilungsblatt
      • Infos
        Infos
        Infos
        • Allgemeines
        • Kurzanleitung Chameo Contribute
        • Kleines FAQ
    • Ratsnotizen
      Ratsnotizen
      Ratsnotizen
      • Ratsnotizen 2019
      • Ratsnotizen 2020
      • Ratsnotizen 2021
  • Rathaus & Service
    Rathaus & Service
    Rathaus & Service
    • Online-Bürgerbüro
      Online-Bürgerbüro
      Online-Bürgerbüro
      • Dienstleistungen A-Z
        Dienstleistungen A-Z
        Dienstleistungen A-Z
        • Lebenslagen
          Lebenslagen
          Lebenslagen
          • Lebenslage
      • Formulare und Online-Dienste
      • Satzungen
      • Broschüren
      • Heiraten in Kernen
      • Schadensmelder
    • Verwaltung
      Verwaltung
      Verwaltung
      • Öffnungszeiten
      • Mitarbeiter A-Z
      • Organigramm
        Organigramm
        Organigramm
        • Sachgebiete
        • Ämter
      • Einrichtungen der Gemeinde
    • Gemeinderat & Politik
      Gemeinderat & Politik
      Gemeinderat & Politik
      • Gemeinderat
      • Rats-Info-System (RIS)
      • Ratsnotizen
      • Haushalt der Gemeinde
      • Wahlergebnisse
    • Jobs und Karriere
      Jobs und Karriere
      Jobs und Karriere
      • Stellenangebote
      • Ausbildung
  • Leben in Kernen
    Leben in Kernen
    Leben in Kernen
    • Unsere Gemeinde
      Unsere Gemeinde
      Unsere Gemeinde
      • Rommelshausen
      • Stetten
      • Kernen in Zahlen
      • Städtepartnerschaften
        Städtepartnerschaften
        Städtepartnerschaften
        • St. Rambert d´Albon
        • St. Pierre d´Albigny
        • Masvingo
        • Dombóvár
    • Kinder, Jugend, Bildung
      Kinder, Jugend, Bildung
      Kinder, Jugend, Bildung
      • Kinderbetreuung
        Kinderbetreuung
        Kinderbetreuung
        • Kleinkinder
        • Kindergartenkinder
        • Schulkindbetreuung
        • Tageseltern
      • Jugendarbeit
      • Schulen
      • Ferienprogramm
      • Bücherei
        Bücherei
        Bücherei
        • Tigerbooks
        • Allgemeines
        • Online-Katalog
        • Ausweis beantragen
    • Bauen & Wohnen
      Bauen & Wohnen
      Bauen & Wohnen
      • Quartierskonzept Schafstraße
      • Hangweide
        Hangweide
        Hangweide
        • IBA'27
        • Bürgerbeteiligung
      • Ausschreibungen
      • Bauplätze
      • Gutachterausschuss
      • Mietspiegel
      • Vermietungen
      • Ver- und Entsorgung
        Ver- und Entsorgung
        Ver- und Entsorgung
        • Trinkwasser
        • Abwasser
        • Müllentsorgung
        • Strom- und Erdgas
    • Veranstaltungsstätten
      Veranstaltungsstätten
      Veranstaltungsstätten
      • Veranstaltungsstätten mieten
    • Unsere Bäder
    • Soziales & Gesellschaft
      Soziales & Gesellschaft
      Soziales & Gesellschaft
      • Büro aktiver Bürger
        Büro aktiver Bürger
        Büro aktiver Bürger
        • Bürgernetz
        • Bürgerstiftung Kernen
        • Seniorenrat
        • IG Streuobst
      • Senioren
        Senioren
        Senioren
        • Seniorenlotsin
        • Seniorenrat
      • Glaubensgemeinschaften
      • Rat & Hilfe
        Rat & Hilfe
        Rat & Hilfe
        • Gesundheitswesen
        • Soziales
        • Notrufe & Notdienste
        • Feuerwehr Kernen
    • Vereine & Verbände
  • In Kernen zu Gast
    In Kernen zu Gast
    In Kernen zu Gast
    • Warum zu uns?
    • Sehenswert
    • Sport & Freizeit
    • Bäder
    • Wandern & Radfahren
    • Übernachten
    • Essen & Genießen
  • Wirtschaft, Umwelt, Energie
    Wirtschaft, Umwelt, Energie
    Wirtschaft, Umwelt, Energie
    • Umwelt & Energie
    • Breitbandausbau
    • Jobs in Kernen im Remstal
    • Kernen kennenlernen
​
  • Öffnungszeiten
  • Online-Bürgerbüro
  • Schadensmelder
  1. Startseite
  2. Rathaus & Service
  3. Online-Bürgerbüro
  4. Dienstleistungen A-Z
  5. Dienstleistung
–

Dienstleistung

Führungszeugnis (erweitert) beantragen

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
  • das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, z.B. als Erzieher(in), Lehrer(in), Schulbusfahrer(in), Bademeister(in) oder Sporttrainer(in), müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise

  • strafgerichtliche Verurteilungen,
  • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder
  • gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.

Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.

Den Inhalt von Führungszeugnissen bestimmt § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34 BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommmen werden, wenn keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2 BZRG vorliegt.

Bei "erweiterten" Führungszeugnissen gelten diese Privilegierungen nur teilweise beziehungsweise eingeschränkt. Dadurch soll verhindert werden, dass Personen, die wegen Sexualdelikten oder sonstigen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevanten Straftatbeständen verurteilt worden sind, in engen Kontakt mit Minderjährigen kommen.

^
Mitarbeiter
  • Mitarbeiterin im Bürgeramt
    Anton, Carola
  • Bürgeramt
    Jungbauer, Sandra
  • Verwaltungsstelle Stetten
    Koch, Marion
  • Verwaltungsstelle Stetten
    Portolano, Gabriele
  • Bürgeramt
    Schmeiser, Sandra
^
Formulare & Online-Prozesse
  • Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag polizeiliches Führungszeugnis (schriftlich)
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Führungszeugnis (erweitert) online beantragen
^
Voraussetzungen

Ein erweitertes Führungszeugnis erteilt die zuständige Behörde, wenn

  • dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder
  • es benötigt wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine sonstige Tätigkeit, die in vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
^
Verfahrensablauf

Sie können den Antrag stellen:

  • persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (Bürgerbüro) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • schriftlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Nennung Ihrer Personaldaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich - auch wegen der Gebührenbegleichung - vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen.
  • über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz
    Dafür benötigen Sie:
  1. Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  2. Ihre 6-stellige PIN
  3. ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
  4. eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2
  5. gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können

Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, z.B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind, stellen. Dagegen können Sie keine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigen.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen.

Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.
Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten.
Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält.
Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

^
Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses müssen Sie eine schriftliche Aufforderung der Person beifügen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.
Darin muss die Person zudem bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

in der Regel: EUR 13,00

Ausnahmen können Sie dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz entnehmen. Sie können es auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz abrufen.

^
Rechtsgrundlage
  • § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (Antrag)
  • § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis)
  • § 30c Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (Elektronische Antragstellung)
  • § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden)
^
Zugehörigkeit zu
  • Sachgebiet: Bürgeramt
Kernen fasziniert Überzeugen Sie sich!
Gemeinde Kernen
Stettener Straße 12
71394 Kernen im Remstal
Öffnungszeiten
Kontakt
07151 4014-0
info@kernen.de
  • Fehler melden
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Cookie-Einstellungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • by hitcom