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Dienstleistung

Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Mitarbeiter
  • Mitarbeiterin im Bürgeramt
    Anton, Carola
  • Bürgeramt
    Jungbauer, Sandra
  • Verwaltungsstelle Stetten
    Koch, Marion
  • Verwaltungsstelle Stetten
    Portolano, Gabriele
  • Bürgeramt
    Schmeiser, Sandra
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Zuständige Stelle
Landratsamt Rems-Murr
Alter Postplatz 10 10
71332 Waiblingen
Lageplan anzeigen
Anfahrt/Routing
Fahrplanauskunft
Telefon:
0 71 51 501-0
Fax:
501-1525
Web:
http://www.rems-murr-kreis.de
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Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.

Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
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Frist/Dauer

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

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Kosten/Leistung

Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten. Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist kostenfrei.

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Rechtsgrundlage
  • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausfertigung des Führerscheins)
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
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Zugehörigkeit zu
  • Sachgebiet: Bürgeramt
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71394 Kernen im Remstal
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Kontakt
07151 4014-0
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