Mit einstimmigem Beschluss legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. November 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze fest. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird der Hebesatz 600 Prozent und für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 Prozent betragen.
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