- Mit einstimmigem Beschluss legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. November 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze fest. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird der Hebesatz 600 Prozent und für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 Prozent betragen.
Die Neuordnung der Grundsteuer wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Bewertung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärte.
Das Problem lag in der Verwendung veralteter Einheitswerte, die in Westdeutschland auf 1964 und in Ostdeutschland sogar auf 1935 zurückgingen, was zu einer ungleichen Besteuerung gleichartiger Grundstücke führte und damit gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstieß. Um eine verfassungskonforme, gerechte und zukunftsfeste Regelung der Grundsteuer zu erreichen, musste der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung treffen, die ab 2025 anzuwenden ist.
Warum es zu Verschiebungen in der Höhe der Grundsteuer kommen wird
Die Neuregelung der Grundsteuer wird zwangsläufig zu Veränderungen in der individuellen Steuerlast führen, unabhängig vom Hebesatz der Gemeinde. Dies ist eine direkte Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der daraus resultierenden Reform.
Gründe für die Verschiebungen
- Veraltete Bewertungsgrundlagen:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf stark veralteten Werten basierte. In Westdeutschland stammten diese aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar von 1935.
- Ungleiche Wertentwicklung:
Seit der letzten Bewertung haben sich Immobilienwerte sehr unterschiedlich entwickelt. Manche Lagen sind attraktiver geworden, andere haben an Wert verloren.
- Modernisierungen und Veränderungen:
Viele Immobilien wurden in den vergangenen Jahrzehnten modernisiert oder umgebaut. Diese Veränderungen konnten in der alten Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Auswirkungen der Reform
- Neuberechnung aller Grundstücke:
Etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden.
- Aktualisierte Wertermittlung:
Die neue Berechnung basiert auf aktuellen Bodenrichtwerten und anderen zeitgemäßen Faktoren.
- Individuelle Veränderungen:
Für einige Eigentümer wird die Grundsteuer steigen, für andere sinken – je nachdem, wie sich der Wert ihrer Immobilie im Vergleich zu anderen entwickelt hat.
Fazit
Die Verschiebungen in der Grundsteuerhöhe sind unvermeidlich und notwendig, um eine verfassungskonforme und gerechtere Besteuerung zu erreichen. Sie spiegeln die tatsächlichen Wertverhältnisse und Entwicklungen der letzten Jahrzehnte wider. Auch wenn Gemeinden versuchen, durch Anpassung der Hebesätze die Gesamteinnahmen stabil zu halten (Aufkommensneutralität), werden sich für einzelne Grundstücke Veränderungen ergeben. Dies ist genau die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Korrektur der bisherigen Ungleichbehandlung.