Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die ab 2025 neu berechnet wird. Sie betrifft alle Grundstückseigentümer und wird von den Gemeinden erhoben. Die Einnahmen nutzen die Gemeinden für wichtige Aufgaben wie Straßen, Kindergärten und Spielplätze.
Die Grundsteuer wird in zwei Typen unterteilt
Grundsteuer A (agrarisch):
Grundsteuer B (baulich):
Umfasst:
Für Privatpersonen ist in der Regel nur die Grundsteuer B relevant.
Wenn von „Grundsteuer“ ohne nähere Bezeichnung gesprochen wird, ist meist die Grundsteuer B gemeint.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für den Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet. Er wird von unabhängigen Gutachtern ermittelt und ist wichtig für die Berechnung der neuen Grundsteuer. Den für Ihr Grundstück gültigen Bodenrichtwert finden Sie im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW).
Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche, multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Er ist die Basis für die weitere Berechnung der Grundsteuer.
Die Steuermesszahl ist ein Faktor, der auf den Grundsteuerwert angewendet wird. Für Wohngrundstücke ist sie niedriger, um das Wohnen zu begünstigen.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und bestimmt die endgültige Höhe der Grundsteuer. Mit einstimmigem Beschluss legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. November 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze fest. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird der Hebesatz 600 Prozent und für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 Prozent betragen. Er wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet.
Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert, multipliziert mit der Steuermesszahl.
Die jährliche Grundsteuer berechnet sich so:
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Die Gemeinde Kernen im Remstal stellt Ihnen einen Grundsteuerrechner zur unverbindlichen Kalkulation Ihrer Grundsteuer bereit.
Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform bedeutet, dass die Gesamteinnahmen einer Kommune durch die Grundsteuer nach der Reform etwa gleich hoch bleiben sollen wie vorher
Das heißt:
Um Transparenz zu schaffen, hat Baden-Württemberg ein Transparenzregister eingeführt.
Dieses zeigt:
Wichtig: Die Kommunen entscheiden selbst über die Höhe der Hebesätze. Sie können theoretisch auch höhere Hebesätze festlegen, um mehr Einnahmen zu erzielen.
Das Finanzamt macht keine Hausbesuche oder Anrufe, um Daten für die Grundsteuer zu sammeln. Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Kontaktaufnahmen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Finanzamt oder die Polizei.