Wichtige Begriffe zur Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die ab 2025 neu berechnet wird. Sie betrifft alle Grundstückseigentümer und wird von den Gemeinden erhoben. Die Einnahmen nutzen die Gemeinden für wichtige Aufgaben wie Straßen, Kindergärten und Spielplätze.

Grundsteuer A und Grundsteuer B

Die Grundsteuer wird in zwei Typen unterteilt

Grundsteuer A (agrarisch):

  • Gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
  • Betrifft hauptsächlich landwirtschaftliche Betriebe.
  • Basiert auf einem ermittelten Wirtschaftswert des Betriebs.

Grundsteuer B (baulich):

  • Gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke.
  • Betrifft die meisten Privatpersonen und Unternehmen.

Umfasst:

  • Wohnhäuser und Wohnungen
  • Geschäftsgebäude
  • Baugrundstücke
  • Gebäude auf fremdem Grund

Für Privatpersonen ist in der Regel nur die Grundsteuer B relevant.

Wenn von „Grundsteuer“ ohne nähere Bezeichnung gesprochen wird, ist meist die Grundsteuer B gemeint.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für den Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet. Er wird von unabhängigen Gutachtern ermittelt und ist wichtig für die Berechnung der neuen Grundsteuer. Den für Ihr Grundstück gültigen Bodenrichtwert finden Sie im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW).

Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche, multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Er ist die Basis für die weitere Berechnung der Grundsteuer.

Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist ein Faktor, der auf den Grundsteuerwert angewendet wird. Für Wohngrundstücke ist sie niedriger, um das Wohnen zu begünstigen.

Hebesatz

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und bestimmt die endgültige Höhe der Grundsteuer. Mit einstimmigem Beschluss legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. November 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze fest. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird der Hebesatz 600 Prozent und für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 Prozent betragen. Er wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet.

Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert, multipliziert mit der Steuermesszahl.

Berechnung der Grundsteuer

Die jährliche Grundsteuer berechnet sich so:
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Die Gemeinde Kernen im Remstal stellt Ihnen einen Grundsteuerrechner zur unverbindlichen Kalkulation Ihrer Grundsteuer bereit.

Aufkommensneutralität

Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform bedeutet, dass die Gesamteinnahmen einer Kommune durch die Grundsteuer nach der Reform etwa gleich hoch bleiben sollen wie vorher

Das heißt:

  • Die Gemeinde soll insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als vor der Reform.
  • Für einzelne Grundstückseigentümer kann sich die Höhe der Grundsteuer trotzdem ändern.
  • Es gibt kein Gesetz, das die Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichtet

Um Transparenz zu schaffen, hat Baden-Württemberg ein Transparenzregister eingeführt.

Dieses zeigt:

  • Welcher Hebesatz wäre aufkommensneutral.
  • Ob die tatsächlich festgelegten Hebesätze davon abweichen.

Wichtig: Die Kommunen entscheiden selbst über die Höhe der Hebesätze. Sie können theoretisch auch höhere Hebesätze festlegen, um mehr Einnahmen zu erzielen.

Wichtige Informationen

  • Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025.
  • Grundstückseigentümer erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid.
  • Die Gemeinde Kernen im Remstal verschickt Anfang 2025 die Grundsteuerbescheide mit der zu zahlenden Summe.
  • Bei Fragen zum Bodenrichtwert wenden Sie sich ausschließlich an den für die Gemeinde Kernen im Remstal zuständigen Gutachterausschuss.
  • Bei Fragen zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.
  • Für Fragen zum Hebesatz und zur festgesetzten Grundsteuer ist die Gemeinde Kernen im Remstal der richtige Ansprechpartner.

Achtung vor Betrug

Das Finanzamt macht keine Hausbesuche oder Anrufe, um Daten für die Grundsteuer zu sammeln. Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Kontaktaufnahmen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Finanzamt oder die Polizei.