Die Yburg leuchtet wieder. Im Frühjahr 2021 hatte eine Gesetzesnovelle des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (NatSchG) die Yburg-Beleuchtung zunächst unterbunden. Um die nachtaktiven Insekten zu schützen und nicht durch Lichtquellen zu irritieren, sieht das Gesetz sieht vor, dass im Zeitraum vom 1. April bis 30. September öffentliche Bauwerke, die im Außenbereich liegen, ganztägig nicht beleuchtet werden dürfen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Geregelt ist dies in § 21 Absatz 2 NatSchG. Als störend gelten für Insekten dabei insbesondere Halogenstrahler wie sie auch an der Yburg verbaut waren.
Es zeigte sich jedoch schnell, dass die nächtliche Beleuchtung des Kernener Wahrzeichens den Bürgerinnen und Bürgern eine Herzensangelegenheit ist und ihr Fehlen von vielen schmerzlich vermisst wurde. Da eine Ausnahmegenehmigung es ermöglicht, entsprechende prägende Bauwerke zu beleuchten, sofern die Fassadenbeleuchtung von insektenfreundlichen Lichtspektren ausgeht, hat die Gemeindeverwaltung erneut reagiert. Für die neue Beleuchtung gilt die Maxime: „So viel Licht wie nötig, aber so wenig wie möglich“.
Das Bauamt hat die Strahler in den vergangenen Wochen umrüsten lassen, die alten Halogenlampen wurden durch neue insektenfreundlichere und energiesparende LED-Strahler ersetzt. Umgesetzt hat die Maßnahme eine Kernener Firma, die Kosten belaufen sich auf rund 5.800 Euro. Der Energieverbrauch der Beleuchtung konnte um ca. 60 Prozent gesenkt werden was einer jährlichen Kostensenkung von ca. 300 Euro entspricht. Die LED-Strahler senden ein warmweißes Licht aus (3000 Kelvin) und werden nicht an der Lichtaustrittsstelle heiß, sondern in geringerem Maße auf der Rückseite der Strahler, sodass Insekten durch die Temperatur nicht geschädigt werden.
Der Probebetrieb der Beleuchtung ist bereits angelaufen. Die Steuerung erfolgt nun durch eine kombinierte Dämmerungs- und Zeitschaltung. Ab 1. Oktober leuchtet die Yburg bis 31. März nach Einbruch der Dunkelheit bis 22 Uhr und von 6 Uhr bis Tagesanbruch.
Zur Beleuchtung der Yburg während der Sommermonate ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die Yburg in den Sommermonaten vom 1. April bis 30 September nach Einbruch der Dunkelheit bis 24 Uhr zu beleuchten.