Die Gemeindeverwaltung Kernen passt ihre Regelungen für den Publikumsverkehr an, nachdem in Baden-Württemberg seit vergangener Woche die Alarmstufe II gilt. Aus Gründen des Infektionsschutzes bleiben somit das Rathaus in Rommelshausen und die Verwaltungsstelle in Stetten ab Donnerstag, 2. Dezember, bis auf Weiteres für den normalen Publikumsbetrieb geschlossen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen wieder zunächst telefonisch oder per E-Mail vorzutragen. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit vorab vereinbartem Termin möglich. Dies gilt auch für den Bereich Bürgeramt (Pass- und Meldeangelegenheiten) in Rommelshausen. Um lange Wartezeiten im Freien zu vermeiden, bitten wir alle Besucher möglichst pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Auch gilt ab sofort für die Besucherinnen und Besucher des Hauses – wie auch für die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung – die 3G-Pflicht. Die Häuser dürfen somit nur noch betreten werden, wenn Sie einen Nachweis als geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet vorzeigen können. Als Testnachweis gilt die Bescheinigung einer Teststation, dass ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wurde, der nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus werden auch PCR-Tests akzeptiert (48 Stunden Gültigkeit). Nicht ausreichend sind hingegen reine Selbsttests.
Ebenso gilt weiterhin die Maskenpflicht, deshalb bitte innerhalb der Räumlichkeiten unbedingt einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske tragen.
Viele Formulare können online als PDF heruntergeladen werden und machen einzelne Ratshausgang überflüssig. Hilfreich im Portal Online-Bürgerbüro sind die Datenbank "Formulare" sowie das Portal „Dienstleistungen von A-Z“.
Das derzeitig laufende Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist online mit Plänen und videounterstützter Erklärung abrufbar. Über ein Kontaktformular kann direkt online eine Stellungnahme abgegeben werden. Das Verfahren läuft noch bis einschließlich 20. Dezember 2021.
Ebenfalls online abrufbar ist der Bewerberbogen für eine gemeindeeigene 2-Zimmer-Wohnung in der Stettener Straße 33 (betreutes Wohnen), die in Kürze zu vermieten ist. Bewerbungen sind noch bis 10. Dezember 2021 möglich.