Die Gutscheinkarten für das Jahr 2022 zum Landesfamilienpass sind ab sofort erhältlich. Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können die Gutscheinkarten im Bürgeramt des Kernener Rathauses (Stettener Str. 12) oder in der Verwaltungsstelle in Stetten (St.-Pierre-Platz 2) abholen. Bitte beachten: Derzeit ist für die Abholung vorab eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Für Bürger aus Rommelshausen erfolgt diese unter der Telefonnummer: 0 71 51 / 40 14-128, für Bürger aus Stetten unter der Telefonnummer: 0 71 51 / 48 88-45 oder / 48 88-46.
Familien, die erstmals einen Landesfamilienpass beantragen und sich einen Gutschein hierfür ausstellen lassen möchten, müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Gegebenenfalls müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Beantragt werden kann ein Landesfamilienpass, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Sind Kinder älter als 18 Jahre und es besteht trotzdem noch die Kindergeldberechtigung, so ist bei der Abholung der Gutscheinkarte ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Es können neben einem Kind bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und / oder Opa oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien unter anderem viele staatliche Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass) ist die entsprechende Liste abrufbar. Ebenso finden sich hier viele weiteführende Informationen rund um die Vorteile des Landesfamilienpasses.
Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch. Zum Teil ist ein Besuch derzeit nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.