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Verkürzung der Corona-Isolation in Baden-Württemberg


Mit der zum 2. Mai geänderten Corona-Verordnung Absonderung wird auch das bisherige Kontaktpersonenmanagement des Ordnungsamts angepasst.

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich unmittelbar in Isolation z begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z.B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiterhin Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens, wie bisher, nach zehn Tagen.

Bislang wurden die uns gemeldeten, positiv getesteten Personen angeschrieben. Diese Regelung wird künftig entfallen.

Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre Quarantäne benötigen, lassen Sie uns bitte das offizielle Testergebnis (Schnelltest durch ein Testzentrum oder PCR-Test) zukommen. Gerne können Sie dies senden an bereitschaft(at)kernen.de

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