Wer ein Grundstück besitzt, muss seit Anfang Juli bis Ende Oktober 2022 einen Feststellungsbescheid, auch Grundsteuererklärung genannt, ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt abgeben. Dazu hat das Finanzministerium im Mai und Juni 4,4 Millionen Menschen per Post aufgefordert. Die Eigentümer müssen nur wenige Angaben machen.
Fast alle Daten liefert das Land – im Infoschreiben, auf www.grundsteuer-bw.de und dem digitalen Landesportal Boris BW, unter dem die Bürger die Bodenrichtwerte für ihre Grundstücke abrufen können. „Die Erklärungen sind im Vergleich zum Bundesmodell deutlich einfacher und es ist auch kein Steuerberater dafür nötig“, sagt eine Sprecherin des Gemeindetags.
Nötig sind die Grundsteuererklärungen, damit die Bürger die Daten auf Aktualität überprüfen und angeben können, ob ein Grundstück hauptsächlich zum Wohnen genutzt wird. Dann fällt nämlich eine niedrigere Grundsteuer an als bei Gewerbe.
Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über "Mein ELSTER". Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung - auch per Video. Bei fehlerhaften Eingaben weist "Mein ELSTER" direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen.
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) neu bewertet. Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.