Nahezu pünktlich zum meteorologischen Winteranfang sind winterliche Temperaturen mit Eis und Schnee im Gepäck angekündigt. Dies macht Autofahrern und Fußgängern zu schaffen und nimmt Hausbesitzer sowie Mieter in die Pflicht.
Hauseigentümer beziehungsweise Mieter, die mit der Kehrwoche dran sind, müssen dafür sorgen, dass bei Eis und Schnee die Rutschgefahr auf den Gehwegen vor und Zufahrten zu ihrem Grundstück beseitigt sind. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein, die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Streusalze schaden der Umwelt und dürfen vielerorts nicht eingesetzt werden, denn die meisten Stadt- und Gemeindeordnungen verbieten die Anwendung auftauender Mittel. So steht auch in der Satzung der Gemeinde Kernen im Remstal unter § 6 Abs. 2:
1. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.
2. Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nicht gestreut werden. Ausnahmsweise dürfen Salz oder sonstige auftauende Stoffe gestreut werden, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann; diese Stoffe sind jedoch auf das hierfür unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Schnee, der mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen vermischt ist, darf nicht in unmittelbarer Nähe von Bäumen oder auf Grünflächen gelagert werden.
Die umweltfreundliche Alternative: Schneeschieben und dann salzfreie, abstumpfende Streumittel verwenden, die mit dem Siegel „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind. Dies schützt Bäume und Gehölze, verringert die Belastungen für Haustiere, insbesondere für Hunde, und vermeidet Umweltbelastungen für Böden und Grundwasser. Ein Überblick über salzfreie, abstumpfende Streumittel findet sich online unter der Adresse www.blauer-engel.de in der Rubrik „Produkte“.
Bitte den angefallenen Schnee nicht auf die Straßen kehren, da dies im Straßenbereich die Verkehrsverhältnisse negativ beeinträchtigt. Die Anlieger werden deshalb gebeten, den Schnee an den Gehwegrändern anzuhäufen.