Ab sofort sind die Gutscheinkarten für das Jahr 2023 zum Landesfamilienpass erhältlich. Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können den Gutschein beim Bürgeramt des Kernener Rathauses (Stettener Str. 12) oder bei der Verwaltungsstelle in Stetten (St.-Pierre-Platz 2) abholen.
Familien, die erstmals einen Landesfamilienpass beantragen, müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise erforderlich.
Sind Kinder älter als 18 Jahre und es besteht trotzdem noch die Kindergeldberechtigung, so ist bei der Abholung der Gutscheinkarte ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
In den Pass eingetragen werden können nun neben der berechtigten Person auch vier weitere Begleitpersonen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Vereinzelt gelten bei den Kooperationspartnern noch coronabedingte Einschränkungen für einen Besuch oder die Tickets sind nur online buchbar.Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.