Die Entscheidung basiert auf § 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, wonach ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen kann, wenn er aus der Wählervereinigung austritt, auf deren Wahlvorschlag er in den Gemeinderat gewählt wurde.
Frau Braun hatte am 8. August 2024 schriftlich erklärt, zum 31. Juli 2024 aus der Wählervereinigung „Offene Liste für Kernen“ (OLK) ausgeschieden zu sein. Der Gemeinderat hat nach sorgfältiger Prüfung das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für das Ausscheiden festgestellt.
Bürgermeister Benedikt Paulowitsch wünscht Frau Braun für die Zukunft alles Gute.