Der Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal hat heute zukunftsweisende Beschlüsse zur Grundsteuerreform gefasst: Ab Januar 2025 gilt für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 230 Prozent, für die Grundsteuer A wurde der Hebesatz auf 600 Prozent festgelegt.
„Mit diesem ausgewogenen Beschluss schaffen wir Planungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Beigeordneter Peter Mauch. „Der festgelegte Hebesatz liegt innerhalb des im Transparenzregisters des Landes Baden-Württemberg dokumentierten Rahmens und wurde so gewählt, dass die Gemeinde insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnimmt als bisher.“
Kämmerer Bernd Hoppe erläutert das Prinzip der Aufkommensneutralität: „Die neue Berechnung soll in der Summe zu gleichen Einnahmen wie bisher führen. Wir haben dabei einen kleinen Puffer von etwa 70.000 € einkalkuliert, um mögliche Änderungen durch Widerspruchsverfahren abzufedern. Die Grundsteuer bleibt eine wichtige Säule zur Finanzierung unserer kommunalen Aufgaben – von Kindergärten bis zum Straßenbau.“
Die Gemeinde hat ein umfangreiches Beratungsangebot eingerichtet. Ab Anfang Dezember stehen sowohl im Rathaus Rommelshausen als auch in der Verwaltungsstelle Stetten an mehreren Terminen Experten für persönliche Beratungen zur Verfügung. „Wir legen großen Wert darauf, unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich durch die Reform zu begleiten“, betont Mauch.
Die Grundsteuerreform wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig, da die bisherige Bewertung der Grundstücke als verfassungswidrig eingestuft wurde. Baden-Württemberg hat ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2025 gilt.
Die Grundsteuer B betrifft Wohnhäuser und Wohnungen, während die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt. Der Hebesatz wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet, der sich aus dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl ergibt.
Informationsseiten und Grundsteuerrechner
Die Gemeinde Kernen im Remstal hat ausführliche Informationsseiten zur neuen Grundsteuer veröffentlicht. Auf diesen steht Bürgerinnen und Bürgern ein Grundsteuerrechner zur informellen Kalkulation der zukünftigen Grundsteuer zur Verfügung.
Persönliche Beratungstermine
Rathaus Rommelshausen (Zimmer 1.10)
Öffnungszeiten: 9:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:30 Uhr
Verwaltungsstelle Stetten
Öffnungszeiten: 16:30 – 18:30 Uhr
An denselben Dienstagen
Allgemeine Auskünfte
(Aus Datenschutzgründen nur allgemeine Auskünfte möglich)
Fragen zum Bodenrichtwert
Zuständig: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unteres Remstal
Fragen zu Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag und Bescheiden
Für diese Angelegenheiten wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihren Bescheiden.