Bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben die Wahlberechtigten auch die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen.
JETZT BRIEFWAHLUNTERLAGEN BEANTRAGEN
Ausführliche Hinweise führen den Benutzer durch das Formular. Die elektronische Beantragung ist nur für die eigene Person möglich.
Die erforderlichen Angaben für den Internetantrag können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden, die allen Kernener Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt wird.
Daneben können Briefwahlunterlagen wie bisher auch unter Verwendung der persönlichen Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Die Stimmzettel werden voraussichtlich nicht vor Ende der KW 06 zur Verfügung stehen. Die angeforderten Briefwahlunterlagen können dann erst ausgestellt werden.
Aufgrund der insgesamt sehr kurzen Frist und um den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe sicherzustellen, weisen wir darauf hin, dass diese auch direkt im Rathaus und in der Verwaltungsstelle abgegeben oder in die dortigen Briefkästen eingeworfen werden können.