Der Mietspiegel bietet einen transparenten Überblick über die in einer Gemeinde üblichen Mietpreise für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Lage. Er dient Mieterinnen und Mietern ebenso wie Vermieterinnen und Vermietern als wichtige Orientierungshilfe.
Die Gemeinde Kernen im Remstal hat in enger Zusammenarbeit mit den Städten Fellbach und Winnenden, der Gemeinde Leutenbach sowie dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Grundlage ist eine repräsentative Umfrage bei zufällig ausgewählten Haushalten, die zwischen März und Juli 2023 durchgeführt wurde. Mehr als 2.500 Datensätze flossen in die Auswertung ein.
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Kernen im Remstal ist am 01. November 2023 in Kraft getreten. Zuvor waren bereits 2019 der erste Mietspiegel und 2021 eine Anpassung und Fortschreibung veröffentlicht worden. Nach vier Jahren wurde nun eine umfassende neue Grunddatenerhebung erforderlich.
Die Rechtsverbindlichkeit des Mietspiegels ist in § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Eine ausführliche Erläuterung dazu sowie die Dokumentation zur Erstellung finden Sie direkt im Mietspiegeldokument.
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Telefon: 07151 4014-178
E-Mail: c.podezin(at)kernen.de
Die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum erfordert eine Orientierungshilfe zur Höhe der ortsüblichen Miete. Vor der Aufstellung des qualifizierten Mietspiegels wendete die Gemeinde Kernen den Mietspiegel der Stadt Waiblingen an. In Zusammenarbeitet mit den Städten Fellbach und Winnenden sowie der Gemeinde Leutenbach wurde zum 1. August 2019 ein wissenschaftlicher (qualifizierter) Mietspiegel mit den Daten für die jeweiligen Kommunen erstellt. Mieter und Vermieter können mit diesen Daten schnell und verlässlich feststellen, ob die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete angemessen ist.
Die Daten des Kernener Mietspiegels wurden von November 2018 bis Januar 2019 von der Gemeinde Kernen im Remstal in Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Sinzing. erfasst. Begleitet wurde die Erstellung und Aktualisierung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis, in dem auch die Interessenverbände von Mietern und Vermietern vertreten waren. Allein rund 300 Mieterinnen und Mieter aus Kernen haben sich an der Datenerhebung beteiligt und zur Erstellung des Mietspiegels beigetragen.
„Qualifiziert“ bedeutet, dass die „ortsübliche Vergleichsmiete“ entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dargestellt ist. Damit trägt der Kernener Mietspiegel wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf unserem Wohnungsmarkt bei.
Der 1. „Qualifizierte Mietspiegel“ trat zum 01. August 2019 in Kraft. Er soll als Orientierungshilfe dienen und für einen sachgerechten Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern in Kernen im Remstal sorgen. 2021 fand die Fortschreibung des Mietspiegels statt, dabei wurden die Quadratmeterpeise an die Marktentwicklung angepasst. Grundlage hierfür war der statistisch ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland.