Seit 1. August 2019 gilt in Kernen ein qualifizierter Mietspiegel. Erstellt wurde dieser in Kooperation mit den Städten Fellbach und Winnenden und der Gemeinde Leutenbach. Der Mietspiegel hat eine Dauer von vier Jahren. Danach ist eine neue Grunddatenerhebung notwendig.
Am 15. Juli 2021 erfolgte die Anpassung der Quadratmeterpreise an die Marktentwicklung. Die Grundlage hierfür liefert der statistisch ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die Änderungen liegen im einstelligen Cent-Bereich. Der Gemeinderat nahm die Anpassung zur Kenntnis.
Der angepasste und fortgeschriebene Mietspiegel gilt vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2023.
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Die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum erfordert eine Orientierungshilfe zur Höhe der ortsüblichen Miete. Vor der Aufstellung des qualifizierten Mietspiegels wendete die Gemeinde Kernen den Mietspiegel der Stadt Waiblingen an. In Zusammenarbeitet mit den Städten Fellbach und Winnenden sowie der Gemeinde Leutenbach wurde zum 1. August 2019 ein wissenschaftlicher (qualifizierter) Mietspiegel mit den Daten für die jeweiligen Kommunen erstellt. Mieter und Vermieter können mit diesen Daten schnell und verlässlich feststellen, ob die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete angemessen ist.
Die Daten des Kernener Mietspiegels wurden von November 2018 bis Januar 2019 von der Gemeinde Kernen im Remstal in Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Sinzing. erfasst. Begleitet wurde die Erstellung und Aktualisierung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis, in dem auch die Interessenverbände von Mietern und Vermietern vertreten waren. Allein rund 300 Mieterinnen und Mieter aus Kernen haben sich an der Datenerhebung beteiligt und zur Erstellung des Mietspiegels beigetragen.
„Qualifiziert“ bedeutet, dass die „ortsübliche Vergleichsmiete“ entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dargestellt ist. Damit trägt der Kernener Mietspiegel wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf unserem Wohnungsmarkt bei.
Der 1. „Qualifizierte Mietspiegel“ trat zum 01. August 2019 in Kraft. Er soll als Orientierungshilfe dienen und für einen sachgerechten Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern in Kernen im Remstal sorgen. 2021 fand die Fortschreibung des Mietspiegels statt, dabei wurden die Quadratmeterpeise an die Marktentwicklung angepasst. Grundlage hierfür war der statistisch ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland.