Mit unserem Kita-Anmeldeportal finden Sie schnell und einfach die passende Kita.
Über das kitaplus-Anmeldeportal können Sie sich direkt anmelden. Wenn Sie zum ersten Mal im Portal sind, erstellen Sie einfach ein Benutzerkonto; die Zugangsdaten erhalten Sie anschließend automatisch per E-Mail.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, ist das Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren gerne für Sie da.
Britta Schenk
Telefon: 07151/4014-219
Veronika Coppola
Telefon 07151/4014-221
Die Anmeldung läuft über das Kita-Anmeldeportal. Der Link lautet betreuung.kernen.de. Im Portal sehen Sie alle Betreuungsangebote in Kernen im Remstal. Sie können Ihr Kind für eine, zwei oder drei Kitas vormerken. Für Kinder ab einem Jahr gibt es keinen festen Termin für die Anmeldung. Für Kinder ab drei Jahren gibt es einen festen Termin: Der Anmeldeschluss ist der 15. März für das neue Kindergartenjahr.
Für die Kleinkindbetreuung muss Ihr Kind mindestens ein Jahr alt sein. Für den Kindergarten muss Ihr Kind mindestens drei Jahre alt sein. Der erste Betreuungstag ist frühestens im Monat nach dem Geburtstag möglich und startet mit der Eingewöhnung.
Ja. Geschwisterkinder werden zuerst berücksichtigt. Sie werden in der Anmeldeliste so behandelt, als wären sie sechs Monate älter. Dadurch rücken sie in der Reihenfolge nach vorn.
Ja, Kinder mit Förderbedarf können aufgenommen werden. Wir prüfen vorher, ob wir genug Unterstützung anbieten können. Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Wunschkita oder bei unserer Fachberatung für Sprache und Inklusion. Sie erreichen die Fachberatung Annette Reich im Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren unter 07151/4014-111 oder a.reich(at)kernen.de.
Kinder von 1 bis 3 Jahren können die Spielgruppen auch besuchen, wenn sie nicht arbeiten. Für Kinder von 3 bis 6 Jahren müssen Sie nur dann berufstätig sein, wenn Ihr Kind ein Betreuungsangebot mit Mittagessen besucht.
Ja, es gibt feste Regeln. Es entscheidet das Anmeldedatum der Vormerkung.
Auch eine Ausbildung, eine berufliche Wiedereingliederung oder ein Sprachkurs zählen als Arbeitszeit. Soziale Gründe können ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber entscheiden die Träger im Einzelfall. Die Sorgeberechtigten erhalten in der Regel sechs Monate vor dem Wunschtermin ein Platzangebot vom Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren.
Hier können Sie das Formular für Ihren Arbeitgeber über den Nachweis Ihrer Beschäftigung herunterladen:
Ja, es gibt feste Regeln. Alle Kinder, die bis zum 15. März eines Jahres angemeldet sind, werden nach Alter eingeordnet. Ältere Kinder stehen dabei vor jüngeren Kindern.
Auch eine Ausbildung, eine berufliche Wiedereingliederung oder ein Sprachkurs zählen als Arbeitszeit. Soziale Gründe können ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber entscheiden die Träger im Einzelfall. Die Sorgeberechtigten erhalten ein Platzangebot von der Kita, die Ihr Kind aufnehmen kann. Im Hauptanmeldeverfahren erfolgt das Platzangebot in der Regel im Mai vor dem neuen Kindergartenjahr. Bei Anmeldungen während des Jahres erhalten Sie das Angebot zeitnah.
Hier können Sie das Formular für Ihren Arbeitgeber über den Nachweis Ihrer Beschäftigung herunterladen:
Nein, die Kriterien sind unterschiedlich. Man nennt sie auch Aufnahmekriterien.
Für Kinder von 1 bis 3 Jahren gelten diese für die VÖ5-Betreuung (5 Stunden am Vormittag), die VÖ6-Betreuung (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag) und die Ganztagsbetreuung. Für eine VÖ5-Betreuung (5 Stunden am Vormittag) müssen die Sorgeberechtigten mindestens 13 Wochenstunden arbeiten. Für eine VÖ6-Betreuung (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag) müssen die Sorgeberechtigten mindestens 15 Wochenstunden arbeiten. Für eine Ganztagsbetreuung müssen die Sorgeberechtigten mindestens 23 Wochenstunden arbeiten. Auch eine Ausbildung, eine berufliche Wiedereingliederung oder ein Sprachkurs zählen als Arbeitszeit. Soziale Gründe können ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber entscheiden die Träger im Einzelfall.
Für Kinder von 3 bis 6 Jahren gelten Aufnahmekriterien für die VÖ7-Betreuung (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag mit Mittagessen) und die Ganztagsbetreuung. Für eine VÖ7-Betreuung an drei Tagen müssen die Sorgeberechtigten mindestens 13,5 Wochenstunden arbeiten. Für eine VÖ7-Betreuung an fünf Tagen (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag mit Mittagessen) müssen die Sorgeberechtigten mindestens 22,5 Wochenstunden arbeiten. Für eine Ganztagsbetreuung müssen die Sorgeberechtigten mindestens 23 Wochenstunden arbeiten. Auch eine Ausbildung, eine berufliche Wiedereingliederung oder ein Sprachkurs zählen als Arbeitszeit. Soziale Gründe können ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber entscheiden die Träger im Einzelfall. Die Sorgeberechtigten erhalten ein Platzangebot von der Kita, die Ihr Kind aufnehmen kann. Im Hauptanmeldeverfahren erfolgt das Platzangebot in der Regel im Mai vor dem neuen Kindergartenjahr. Bei Anmeldungen während des Jahres erhalten Sie das Angebot zeitnah.
Hier können Sie das Formular für Ihren Arbeitgeber über den Nachweis Ihrer Beschäftigung herunterladen:
Ja. Einen genauen Überblick finden Sie im Kita-Anmeldeportal unter betreuung.kernen.de
Ganztagsbetreuung gibt es nicht in allen Kindertageseinrichtungen.
Ja, das ist möglich. Individuelle Besichtigungen können nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Die Telefonnummern finden Sie im Kita-Anmeldeportal unter betreuung.kernen.de
Nein. Individuelle Besichtigungen können nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Die Telefonnummern finden Sie im Kita-Anmeldeportal unter betreuung.kernen.de
Für Kinder von 1 bis 3 Jahren erhalten Sie in der Regel 6 Monate vor dem Wunschtermin ein Platzangebot vom Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren.
Für Kinder von 3 bis 6 Jahren kommt das Platzangebot direkt von der Kita, die Ihr Kind aufnehmen kann. Im Hauptanmeldeverfahren erfolgt das Angebot in der Regel im Mai vor dem neuen Kindergartenjahr. Bei Anmeldungen während des Jahres erhalten Sie das Angebot zeitnah.
Nach der Vormerkung für eine, zwei oder drei Kitas erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, dass diese erfolgreich war. Über das Kita-Anmeldeportal können Sie keine weiteren Informationen zum Stand Ihrer Anmeldung einsehen.
Im Hauptanmeldeverfahren stimmen sich alle Kita-Leitungen untereinander ab.
Wenn Sie Fragen haben, ist das Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren der Gemeinde Kernen im Remstal gerne für Sie da:
Britta Schenk, Telefon 07151 / 4014-219
Veronika Coppola, Telefon 07151 / 4014-221
Bis Sie einen Platz bekommen und diesen annehmen. Oder bis Sie absagen, weil Sie keinen Platz mehr brauchen.
Nein. Die Reihenfolge ändert sich ständig.
Sie bekommen ein Platzangebot per Brief (Aufnahmebescheid). Im Brief stehen der Tag der Aufnahme und die Betreuungszeiten ihres Kindes. Es gibt einen zweiten Brief mit den Gebühren. Am Anfang ist die Eingewöhnung besonders wichtig. Sie dauert je nach Kind etwa 2 bis 4 Wochen. Sorgeberechtigte sollten diese Zeit bei der Rückkehr zur Arbeit einplanen.
Ein Wechsel ist in der Regel nicht vorgesehen. In dringenden Fällen, zum Beispiel wegen geänderter Arbeitszeiten, wenden Sie sich bitte an das das Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren:
Britta Schenk, Telefon 07151 / 4014-219
Veronika Coppola, Telefon 07151 / 4014-221
E-Mail: kindertagesbetreuung(at)kernen.de
Dort wird geprüft, ob in der gewünschten Kita ein Platz frei ist. Sie erhalten anschließend die Kontaktdaten der Kita. Nach einem Gespräch mit der Leitung der neuen Kita können Sie Ihr Kind über betreuung.kernen.de anmelden. Der früheste Start für Ihr Kind ist im übernächsten Monat nach Anmeldung. Mit der Zusage für die neue Kita endet automatisch der bisherige Betreuungsplatz.
Für Kinder von 1 bis 3 Jahren ist ein Wechsel in der Regel nicht vorgesehen. In dringenden Fällen, zum Beispiel bei geänderten Arbeitszeiten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren:
Britta Schenk, Telefon 07151 / 4014-219
Veronika Coppola, Telefon 07151 / 4014-221
E-Mail: kindertagesbetreuung(at)kernen.de
Für Kinder von 3 bis 6 Jahren kann der Wunsch nach einem Kita-Wechsel bis zum 15. März über das Kita-Anmeldeportal betreuung.kernen.de angegeben werden. Das neue Kindergartenjahr beginnt im September. Mit der Zusage für die neue Wunsch-Kita endet automatisch der bisherige Betreuungsplatz.
Bitte informieren Sie die Kita-Leitung über die Abmeldung und schicken Sie zur Bestätigung eine kurze E-Mail an die Kita.
Bitte informieren Sie die Kita-Leitung über Ihre neue Adresse und schicken Sie zur Bestätigung eine kurze E-Mail an die Kita. In der Regel besucht Ihr Kind eine Kita am Wohnort. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in der bisherigen Kita bleibt, beantragen Sie bitte einen Verbleib in der Kita. Die allgemeinen Fristen für eine Abmeldung gelten auch bei Umzügen.
Nein. Für Kinder, die eingeschult werden, endet das Betreuungsverhältnis in der Kita automatisch zum 31. August.
Eine Abmeldung zum 31. Juli ist bei Kindern in Betreuung von 1 bis 6 Jahren nicht möglich.
Für Kinder von 1 bis 3 Jahren gilt eine Abmeldefrist von zwei Monaten zum Monatsende. Für Kinder von 3 bis 6 Jahren gilt: Bei Betreuungsformen mit Mittagessen beträgt die Frist zwei Monate zum Monatsende. Bei allen anderen Betreuungsformen reicht ein Monat zum Monatsende.
Jede Kita hat eine andere Anzahl an Plätzen. Genaues finden Sie im Kita-Anmeldeportal betreuung.kernen.de
Jede Einrichtung arbeitet nach einem eigenen Konzept. Grundlage ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung. Eine Kurzversion und eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Kita-Anmeldeportal betreuung.kernen.de
Kommunale Kitas haben maximal 25 Schließtage pro Jahr. Die kirchlichen Kitas haben bis zu 30 Schließtage im Jahr. Ein Ferienplan wird im November veröffentlicht. Während der schulischen Sommerferien sind die Kitas drei Wochen geschlossen.
Externe Caterer liefern das Mittagessen in die Kitas. Es wird vom Caterer gekocht, gekühlt geliefert und vor Ort schonend erwärmt.
Nein. Nur beim Wechsel von der Betreuung für 1- bis 3-jährige Kinder in die Betreuung für 3- bis 6-jährige Kinder muss Ihr Kind einmal neu angemeldet werden.
Die Kosten bestehen aus zwei Teilen, den Kosten für die Betreuung und den Kosten für das Mittagessen. Wir unterscheiden zwischen Kindern von 1 bis 3 Jahren und von 3 bis 6 Jahren.
Für ein Kind (1 bis 3 Jahre) in der Betreuten Spielgruppe „Kerner Kobolde“ (Mittwoch und Donnerstag) gelten folgende monatliche Beiträge für die Betreuung:
Für ein Kind (1 bis 3 Jahre) in der Betreuten Spielgruppe im Mehrgenerationenhaus gelten folgende monatliche Beiträge für die Betreuung:
Für ein Kind (1 bis 3 Jahre) in einer VÖ5-Betreuung (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag) gelten folgende Beträge für die Betreuung und das Mittagessen:
Für ein Kind (1 bis 3 Jahre) in einer VÖ6-Betreuung (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag) gelten folgende Beträge für die Betreuung und das Mittagessen:
Für ein Kind (1 bis 3 Jahre) in einer Ganztagesbetreuung gelten folgende Beträge für die Betreuung und das Mittagessen bei einem Kind in der Familie:
Sie können eine Ermäßigung beantragen. Das ist möglich, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter 6.000 € liegt. Gibt es eine Kostenübernahme durch eine andere Stelle, hat diese Vorrang. Ab dem zweiten Kind in der Familie zahlen Sie 20 % weniger. Die Tabelle finden Sie in der Satzung.
Für ein Kind (3 bis 6 Jahre) in einer Regelbetreuung gelten folgende Beträge:
Für ein Kind (3 bis 6 Jahre) in einer VÖ6-Betreuung gelten folgende Beträge:
Für ein Kind (3 bis 6 Jahre) in einer VÖ7-Betreuung an 3 Tagen (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag mit Mittagessen) gelten folgende Beträge für die Betreuung und das Mittagessen:
Für ein Kind (3 bis 6 Jahre) in einer VÖ7-Betreuung an 5 Tagen (verlängerte Öffnungszeit am Vormittag) gelten folgende Beträge für die Betreuung und das Mittagessen:
Für ein Kind (3 bis 6 Jahre) in einer Ganztagesbetreuung gelten folgende Beträge für die Betreuung und das Mittagessen bei einem Kind in der Familie:
Sie können eine Ermäßigung beantragen. Das ist möglich, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter 6000 € liegt. Gibt es eine Kostenübernahme durch eine andere Stelle, hat diese Vorrang. Ab dem zweiten Kind in der Familie zahlen Sie 20 % weniger. Die Tabelle finden Sie in der Satzung.
Das Mittagessen wird als monatliche Pauschale berechnet. Die Gemeinde bezuschusst das Mittagessen mit etwa 25 %. Es gibt keine Abrechnung nach einzelnen Tagen.
Die monatlichen Kosten betragen:
Wenn Sie eine Bildungs- und Teilhabe-Karte (BuT-Karte) haben, melden Sie sich beim Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren:
Britta Schenk, Telefon 07151 / 4014-219
Veronika Coppola, Telefon 07151 / 4014-221
E-Mail: kindertagesbetreuung(at)kernen.de
Die Kosten für das Mittagessen können dann in der Regel über die BuT-Karte abgerechnet werden. Näheres zu Bildungs- und Teilhabe finden Sie hier.
Wenn Sie alleinerziehend sind, melden Sie sich bitte beim Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren:
Britta Schenk, Telefon 07151 / 4014-219
Veronika Coppola, Telefon 07151 / 4014-221
E-Mail: kindertagesbetreuung(at)kernen.de
Sie erhalten dann eine Ermäßigung von 10 %.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Kreisjugendamt des Rems-Murr-Kreises, Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe, Alter Postplatz 18, 71332 Waiblingen, Tel.: 07151/501-0 eine Übernahme der Betreuungskosten beantragen.
https://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/kindertagespflege
Das ist in der Regel möglich, wenn Sie Transferleistungen erhalten, zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
In diesen Fällen können Sie zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen. Der Antrag erfolgt beim Jobcenter Rems-Murr: ServiceCenter, Telefon: 07151/9519-670 oder beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis: Kreissozialamt, Telefon 07151/501-1453.