Ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt schrittweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder. Die Gemeinde Kernen im Remstal bietet deshalb an der Haldenschule Rommelshausen und der Karl-Mauch-Schule Stetten ein neues, einheitliches Angebot für die Schulkindbetreuung an. Ziel ist, schulische und außerschulische Zeiten gut zu verbinden und Familien im Alltag verlässlich zu entlasten.
Grundlage für die Ausgestaltung des neuen Betreuungsangebots waren unter anderem die Ergebnisse der Elternumfrage vom Dezember 2025. Die Rückmeldungen der Familien sind in die Entwicklung des Angebots eingeflossen und wurden bei Elterninformationsabenden vorgestellt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Schulkindbetreuung, zu den Betreuungszeiten, den buchbaren Angeboten und den Elternbeiträgen.
Wichtig für Eltern:
Eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz ist hier online für das Schuljahr 2026/2027 möglich.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, ist das Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren gerne für Sie da.
Anmeldungen:
Evelyn Becke
Telefon: 07151/4014-223
E-Mail: schulkindbetreuung(at)kernen.de
Pilotprojekt Gebühren:
Hilal Kont
Telefon: 07151/4014-121
E-Mail: h.kont(at)kernen.de
Koordinierung Schulkindbetreuung:
Nicole Vollmer
Telefon 07151/4014-118
E-Mail n.vollmer(at)kernen.de
Jedes Kind im Grundschulalter (Klassen 1–4) erhält einen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungs- und Bildungsangebot von täglich acht Stunden an fünf Werktagen von Montag bis Freitag. Der Anspruch wird schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klasse 1 eingeführt.
Der Rechtsanspruch beginnt im Schuljahr 2026/2027 für Kinder in Klassenstufe 1. In den folgenden Jahren wird er auf Klassenstufe 2, später 3 und 4 ausgeweitet, sodass ab Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassen 1–4 davon profitieren können.
Nein, ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Die Eltern oder Sorgeberechtigten können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen.
Nein, welche Betreuungsangebote es vor Ort gibt, entscheidet die jeweilige Kommune als Schulträger. Deshalb kann sich das Angebot von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden – zum Beispiel als Ganztagsschule oder kommunales Betreuungsangebot.
Der verlässliche Unterricht findet an beiden Grundschulen von der zweiten bis zum Ende der fünften Unterrichtsstunde statt.
Haldenschule Rommelshausen
Karl-Mauch-Schule Stetten
In Kernen im Remstal startet die neue Schulkindbetreuung im September 2026 als kommunales Betreuungsangebot. Diese Entscheidung geht auf Beratungen des Gemeinderats im Jahr 2023 zurück. Damals sprachen sich die Schulgemeinschaften der Grundschulen gegen die Einrichtung einer Ganztagsschule aus. Der Gemeinderat beauftragte daraufhin die Verwaltung, die kommunale Schulkindbetreuung weiterzuentwickeln und auszubauen.
Nein, die Kriterien sind unterschiedlich. Man nennt sie auch Aufnahmekriterien.
Klasse 1:
Für Kinder der 1. Klasse gelten Aufnahmekriterien nur für die Spätbetreuung. Berücksichtigt wird zum Beispiel, ob die Sorgeberechtigten berufstätig sind, eine Ausbildung machen oder studieren.
Klassen 2 bis 4:
Für die Basisbetreuung (7 bis 13 Uhr) müssen die Sorgeberechtigten mindestens 4 Stunden pro Tag berufstätig sein. Für die Standardbetreuung (7 bis 15 Uhr) und die Spätbetreuung (7 bis 17 Uhr) sind es mindestens 6 Stunden pro Tag.
Wird die Betreuung an allen Wochentagen benötigt, muss die Wochenarbeitszeit bei der Basisbetreuung mindestens 50 Prozent und bei der Standardbetreuung bzw. Spätbetreuung mindestens 75 Prozent betragen.
Pendelzeiten berücksichtigen wir mit bis zu einer Stunde je Strecke. Auch Zeiten für Studium, Ausbildung oder Sprachkurse werden anerkannt. Bei Schichtarbeit zählen die tatsächlichen Arbeitszeiten. Selbstständige können ihre Tätigkeit mit einer Selbstauskunft nachweisen.
Für Familien stehen verschiedene Betreuungszeiten zur Verfügung:
Basisbetreuung: 7 bis 13 Uhr
Standardbetreuung: 7 bis 15 Uhr
Spätbetreuung: 7 bis 17 Uhr
Die Betreuung kann für jeden Wochentag individuell gebucht werden. So können Familien die Betreuungszeiten passend zu ihrem Bedarf zusammenstellen.
Die Anmeldung für die Schulkindbetreuung erfolgt online über unsere Homepage. Alle Anmeldungen werden zentral vom Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren der Gemeinde Kernen im Remstal bearbeitet.
Für einen Betreuungsplatz zum Beginn eines neuen Schuljahres muss die Anmeldung bis spätestens 15. März bei der Gemeinde vorliegen.
Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2027/2028 ist derzeit noch nicht geöffnet. Über den Start des Anmeldeverfahrens im Jahr 2027 informieren wir rechtzeitig auf unserer Homepage und über die Informationskanäle der Gemeinde.
Das Mittagessen wird ab September 2026 von der Diakonie Stetten angeboten.
In Rommelshausen essen die Kinder in der Mensa der Haldenschule. In Stetten findet das Mittagessen im LaSalle der Diakonie statt.
Die Kosten werden über eine monatliche Mittagessenspauschale abgerechnet. Durchschnittliche Fehl- und Krankheitstage sind in dieser Pauschale bereits berücksichtigt.
Im Tagesablauf der Schulkindbetreuung ist eine feste Zeit für die Hausaufgaben vorgesehen. Die begleitete Hausaufgabenzeit findet in Klassenzimmern statt, damit die Kinder möglichst ruhig und konzentriert arbeiten können.
Die Kinder werden dabei pädagogisch begleitet und zum selbstständigen Arbeiten angeleitet. Die Hausaufgabenbetreuung ist jedoch keine Nachhilfe und keine Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Die Verantwortung dafür, dass die Hausaufgaben vollständig erledigt werden, bleibt bei den Eltern.
Die Grundschulen in Kernen empfehlen für die Klassen 1 und 2 eine konzentrierte Hausaufgabenzeit von etwa 30 Minuten, für die Klassen 3 und 4 von etwa 45 bis 60 Minuten. Eine landesweit verbindliche Vorgabe zur Dauer der Hausaufgabenzeit gibt es in Baden-Württemberg nicht.
Viele Familien nutzen die Standardbetreuung von 7 bis 15 Uhr. Je nach Umfang der Hausaufgaben kann die dort eingeplante Hausaufgabenzeit nicht immer ausreichen, um alle Aufgaben vollständig zu erledigen. In diesem Fall müssen die restlichen Hausaufgaben zu Hause fertiggestellt werden.
Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommt?
Wenn Sie Ihr Kind bis zum 15. März für das kommende Schuljahr anmelden, erhalten Sie Ende Mai eine Aufnahmezusage per E-Mail vom Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren.
Bei Anmeldungen nach dem 15. März informieren wir Sie zeitnah über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Für das Schuljahr 2026/2027 gilt: Kinder, die nachträglich angemeldet werden und für die aktuell kein Platz zur Verfügung steht, werden auf eine Warteliste aufgenommen. Sobald ein passender Betreuungsplatz frei wird, melden wir uns bei Ihnen.
Sie können Ihr Kind per E-Mail, von der Schulkindbetreuung abmelden. Senden Sie die Abmeldung bitte an das Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren unter schulkindbetreuung(at)kernen.de.
Die Abmeldung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich.
Bei gemeinsamem Sorgerecht bestätigen Sie bitte in der Abmeldung, dass diese mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abgestimmt ist und Sie berechtigt sind, die Abmeldung auch in dessen Namen vorzunehmen.
Ja, Änderungen sind zu bestimmten Terminen möglich.
Für Änderungen zum Beginn eines neuen Schuljahres gilt der 15. März als Stichtag.
Nach Beginn des neuen Schuljahres zeigt sich manchmal, dass die gewählten Betreuungszeiten nicht optimal zum neuen Stundenplan und zum Familienalltag passen. Deshalb kann bis zum 30. September eine Änderung beantragt werden. Diese wird frühestens zum 1. November wirksam.
Eine weitere Änderung während des laufenden Schuljahres kann bis zum 28. Februar beantragt werden. Sie wird frühestens zum 1. April wirksam.
In Ausnahmefällen können auch einzelne gebuchte Betreuungstage getauscht werden. Dafür ist vorab die Zustimmung der Einrichtungsleitung erforderlich. Ein Anspruch auf einen solchen Tausch besteht nicht. Die Anzahl der gebuchten Betreuungstage und die gewählte Betreuungsform – Basis-, Standard- oder Spätbetreuung – bleiben dabei unverändert.
Nein, Ihr Kind muss nicht jedes Jahr neu angemeldet werden. Der Betreuungsplatz gilt bis zum 31. August nach dem Besuch der 4. Klasse. Das Ende des Betreuungsverhältnisses ist im Aufnahmebescheid entsprechend festgelegt.
Ab dem 1. September 2026 gilt für die Schulkindbetreuung in Kernen im Remstal ein neues, einkommensabhängiges Gebührenmodell. Die entsprechende Gebührensatzung hat der Gemeinderat im Juli 2026 beschlossen.
Die Höhe der Betreuungsgebühr richtet sich unter anderem nach dem Einkommen der Familie und dem gebuchten Betreuungsumfang. Auch Geschwisterkinder und ein Bonus für Alleinerziehende werden bei der Berechnung berücksichtigt. Die Gebühr setzt sich aus einer Basisgebühr und einem einkommensabhängigen Anteil zusammen.
Mit unserem Gebührenrechner unter rechner-kernen.de können Sie Ihre voraussichtliche Betreuungsgebühr einfach selbst berechnen.
Das Mittagessen wird als monatliche Pauschale berechnet. Die Gemeinde bezuschusst das Mittagessen mit 25 %.
Ab September 2026 beträgt die monatliche Pauschale:
1 Tag pro Woche: 18 €
2 Tage pro Woche: 36 €
3 age pro Woche: 54 €
4 Tage pro Woche: 72 €
5 Tage pro Woche: 90 €
Familien mit einer Bildungs- und Teilhabe-Karte (BuT-Karte) können die Kosten für das Mittagessen in der Regel darüber abrechnen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Amt für Familien, Schulen, Jugend und Senioren:
Evelyn Becke, Telefon 07151 / 4014-223
E-Mail: schulkindbetreuung(at)kernen.de
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Kreisjugendamt des Rems-Murr-Kreises, Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe, Alter Postplatz 18, 71332 Waiblingen, Tel.: 07151/501-0 eine Übernahme der Betreuungskosten beantragen. Nach jetzigen Stand werden Betreuungskosten auf Antrag nur für die Kinder übernommen, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben. Im Schuljahr 2026 / 2027 sind das die Kinder der ersten Klasse. Es werden nur Gebühren für das Basis- und Standardpaket (Rechtsanspruch) übernommen und nicht für die Spätbetreuung bis 17 Uhr.
https://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/kreisjugendamt/kindertagespflege
Das ist in der Regel möglich, wenn Sie Transferleistungen erhalten, zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
In diesen Fällen können Sie zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen. Der Antrag erfolgt beim Jobcenter Rems-Murr: ServiceCenter, Telefon: 07151/9519-670 oder beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis: Kreissozialamt, Telefon 07151/501-1453.
https://www.rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/beratung/finanzielle-hilfen/bildung-und-teilhabe.
Im Rahmen der ganztägigen Betreuung sollen auch Angebote von Vereinen, Musikschule und weiteren Partnern einbezogen werden. Diese können das pädagogische Konzept ergänzen und auch für die Ferienbetreuung abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten schaffen.
Die Schulkindbetreuung Rommelshausen wird weiterhin in der Haldenschule sein.
Die Schulkindbetreuung Stetten wird in der Karl-Mauch-Schule sein.
Schule und Schulkindbetreuung tragen gemeinsam Verantwortung für die Kinder in der Grundschule. Dabei achten sie darauf, dass die Übergänge und Schnittstellen zwischen der Schule und der Schulkindbetreuung aus Sicht des Kindes berücksichtigt werden. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Schule und Schulkindbetreuung findet statt.
Ja, auch in den Schulferien bieten wir eine Ferienbetreuung für Kinder an, die regelmäßig die Schulkindbetreuung besuchen.
Die Schulkindbetreuung hat im Jahr maximal 25 Schließtage. Die genauen Schließzeiten werden von der Einrichtungsleitung rechtzeitig bekannt gegeben.