Feldwege befahren - Bußgeld droht
27.03.2019
Landwirtschaftliche Wege sind für Pkw- und Kraftrad-Fahrer tabu!
Die Gemeindeverwaltung hat festgestellt, dass Feld- und Waldwege auf Kernener Markung seit einiger Zeit als Abkürzungsstrecke genutzt werden. Dies ist nicht zulässig. Die Nutzung der mit Zeichen 260 StVO ausgeschilderten Wege (Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder) ist land- und forstwirtschaftlichem Verkehr vorbehalten (mit Zusatzhinweis) und darf von sonstigen Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.
Der Gemeindevollzugsdienst wird daher in regelmäßigen Abständen entsprechende Kontrollen durchführen. Wer die Wege ordnungswidrig nutzt, muss also mit einem Bußgeld rechnen.