Der Gemeinderat ist kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung – auch mit Einzelfallentscheidungen – anleitet. Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.
Das kommunale Verfassungssystem in Baden-Württemberg ist die Süddeutsche Ratsverfassung, bei der es sich um eine Mischform zwischen kollegialer und monokratischer Verfassung handelt. Bürgermeister, Gemeinderat und Zentralverwaltung sind kommunalpolitische Institutionen mit gesamtstädtischem Bezugsrahmen. Die Entscheidungen liegen beim Gemeinderat sowie bei der (Ober)-Bürgermeisterin bzw. dem (Ober)-Bürgermeister.
Der Gemeinderat erlässt nicht nur Rechtsvorschriften (Satzungen), wählt das Führungspersonal und kontrolliert die Verwaltung, sondern fällt auch Einzelfallentscheidungen, weist die Verwaltung an und stellt das gesamte Gemeindepersonal ein, sofern diese Aufgabe nicht, bis zu einer gewissen Gehaltsgruppe etwa, dem Bürgermeister übertragen wird (siehe: Service-BW-Portal und Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg)
Die innere Ordnung der Arbeit des Gemeinderats ist geregelt in der
Geschäftsordnung des Gemeinderats
Soweit Sie ergänzende Fragen zum Gemeinderat der Gemeinde Kernen oder der Gremienarbeit haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinderates.
Vorsitzender des Gemeinderates ist Bürgermeister Benedikt Paulowitsch.