Ab sofort sind die Gutscheinkarten im Bürgeramt erhältlich. Ebenso kann hier der Landesfamilienpass beantragt werden.
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch die Wilhelma, das Blühende Barock, Freizeitbäder und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
Gutscheinkarten sind im Bürgeramt erhältlich
Die Gutscheinkarten für das Jahr 2020 zum Landesfamilienpass sind ab sofort erhältlich. Familien, die bereits einen solchen Pass besitzen, können die Gutscheinkarten im Bürgeramt im Rathaus Rommelshausen (Stettener Str. 12) oder in der Verwaltungsstelle Stetten (St.-Pierre-Platz 2) abholen. Familien, die erstmals einen Landesfamilienpass beantragen und sich einen Gutschein hierfür ausstellen lassen möchten, müssen verschiedene Kriterien erfüllen.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Antragsberechtigt sind Familien, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen (entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden). Sind Kinder älter als 18 Jahre und es besteht noch die Kindergeldberechtigung, so ist bei der Abholung der Gutscheinkarte ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Neue Begleitpersonenregelung
2019 wurde der Landesfamilienpass noch besser auf die Bedürfnisse von Familien und ihren Kindern ausgerichtet. Nun können neben einem Kind bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und / oder Opa oder ein Familienbegleiter. Diese waren bisher von den Leistungen des Passes ausgeschlossen. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Alle Informationen rund um den Landesfamilienpass und mögliche Ausflugsziele finden sich online unter
http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/