Neue Corona-Verordnung des Landes
24.03.2020
Beschlossene Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Auch in mehrsprachiger Version.
Alle beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus stehen Ihnen unten im Kurzüberblick sowie als vollständiges PDF zum Download bereit. Weiterhin führen wir Sie mit einem Klick zur Homepage der Landesregierung, die alle wesentlichen Inhalte sowie mehrsprachige Versionen der Verordnung bündelt.
Corona-Verordnung (Stand: 22. März 2020) (PDF)
Infos der Landesregierung zur Rechtsverordnung und mehrsprachige Versionen
Der Beschluss im Überblick:
- 1. Es gilt, Kontakte zu reduzieren,
- 2. einen Mindestabstand vom 1,5 Metern einzuhalten und
- 3. sich in der Öffentlichkeit nur alleine, zu zweit oder mit Mitbewohnern zu bewegen.
- 4. Ansammlungen von Gruppen sind verboten.
- 5. Erlaubt sind Wege zur Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere, Sport und alles Notwendige
- 6. Gaststätten und Restaurants sind zu, Liefern und Abholen ist erlaubt.
- 7. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliches sind geschlossen, medizinische Behandlungen bleiben erlaubt.
- 8. Betriebe müssen Schutzmaßnahmen einhalten.
- 9. Die Regeln bleiben mindestens zwei Wochen in Kraft.
Geschäfte und der Einzelhandel werden in großem Umfang geschlossen. Eine
Übersicht steht hier als PDF zum Download bereit.
Zudem ist der Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis 19. April 2020 eingestellt. Die Gemeinde Kernen hat eine
Notbetreuung eingerichtet.
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung werden vom Ordnungsdienst und der Polizei überwacht und sanktioniert.
Jede/r Einzelne ist jetzt dazu aufgerufen, seinen Beitrag leisten, diese Vorschriften einzuhalten, soziale Kontakte zu reduzieren, auf Abstand zu achten und die Hygienevorschriften einzuhalten, um somit die Verbreitung des Virus einzudämmen!