Aktualisierte Corona-Verordnung des Landes
29.03.2020
Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020.
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020.
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020
Wesentliche neue Regelungen im Kurzüberblick
- Die Notbetreuung für Kinder wird auch in den Osterferien aufrecht erhalten. Die Eltern müssen wie bisher im Bereich der Kritischen Infrastruktur tätig sein.
- Von der Schließung der Bildungseinrichtungen (bis 19. April) sind jene Bildungseinrichtungen ausgenommen, die medizinisches Personal ausbilden.
- Die Definition von Kritischen Infrastrukturen wurde erweitert. Die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe sowie Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen gehören nun dazu. Ebenso der Katastrophenschutz sowie ausgewählte Einheiten und Stellen der Bundeswehr.
- Poststellen und Paketdienste dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Post- und Paketdienst beim Umsatz nur eine untergeordnete Rolle spielt.
- Geschäfte, die weiterhin offen haben, werden nun zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, damit die geforderten Abstände zwischen den Kunden eingehalten werden.
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020
- Über den Zugang für Besucher zu Fachkrankenhäusern für Psychiatrie zu psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie zu kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern entscheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung.
- Die Landesregierung hat unter § 9 ergänzt, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten gelten.