Der Regelbetrieb muss weiterhin ruhen. Kernen versucht, durch ein Wechselsystem möglichst viele Kinder wieder in Betreuung bringen.
Laut aktueller Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg von Samstag, 16. Mai, bleibt der Regelbetrieb von Kitas bis 15. Juni 2020 weiterhin untersagt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es keine Rückkehr in die gewohnte gleichzeitige Betreuung für alle Kinder geben wird.
Der Betrieb wird jedoch gestattet für
- Kinder, die zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt sind
- Kinder mit einem festgestellten besonderen Förderbedarf
- weitere Kinder, sofern noch Aufnahmekapazitäten verbleiben.
Generell gilt, dass die Gruppengröße maximal 50 Prozent der zugelassenen Größe umfassen darf. Gleichzeitig muss die Notbetreuung aufrecht erhalten bleiben.
"Modell Kernen"
Es wird versucht, die über die Notbetreuung hinaus freien Kapazitäten durch ein Wechselsystem möglichst vielen Eltern anbieten zu können. Das „Modell Kernen“ besteht demnach aus:
- 1. Notgruppen für Antragsberechtigte, die sich nicht in das Wechselsystem eingliedern können.
- 2. Der Einführung von Gruppen im Wechselsystem für weitere Kinder. Im Idealfall bieten wir der einen Hälfte eine Betreuung am Montag/Dienstag und der anderen Hälfte eine Betreuung am Donnerstag/Freitag an. Der Mittwoch wechselt im Wochentakt zwischen beiden Gruppen. Dies ergibt eine effektive Betreuung von 2,5 Tagen/Woche für die kommenden vier Wochen.
Um die freien Kapazitäten optimal auszulasten, hat das Sozialamt Anfang letzter Woche auch abgefragt, ob Eltern bis zum 15. Juni (Ablauf der Verordnung) für ihr Kind auf einen Kita-Besuch verzichten. Von den angemeldeten Kindern machen rund 80 Kinder der kommunalen Einrichtungen davon Gebrauch. Ziel war es, allen Gruppen ein Wechsel-System („Modell Kernen“ / Besuch der Kita an 2,5 Tagen) anzubieten.
Mitte der Woche konnte Bilanz gezogen werden. Je nach Bedarf der Notbetreuungskinder und Einrichtungsgröße fällt der „erweiterte Regelbetrieb“ unterschiedlich aus: In fünf kommunalen Einrichtungen startet das Kernen-Modell, in zwei Einrichtungen können Kinder sogar wieder an 5 Tagen / Woche in die Kita kommen. Nur in unserem größten Kinderhaus – dem Kinderhaus Alte Schule fällt der Regelbetrieb für Eltern und Kinder reduzierter aus. Kinder, die nicht für eine Notbetreuung angemeldet sind, können in der Alten Schule bis zum Ablauf der Verordnung nur vier zugewiesene Tage in ihre Einrichtung zurück.
Alle Eltern wurden bis spätestens letzten Freitag individuell über die Kitaleitung informiert. Eine Entscheidung für die Gebühren ab Juni 2020 wurde noch nicht getroffen. Die Priorität in der letzten Woche lag in der Platzvergabe.
Im Moment ist noch nicht bekannt, in welche Richtung die nachfolgende Verordnung gehen wird, wir hoffen aber auf einen angemessenen Planungsvorlauf für die Verantwortlichen des Rathauses, für die pädagogischen Fachkräfte sowie die Eltern und Kinder.