Kita-Betreuung: Regelbetrieb ab 29. Juni
25.06.2020
Rückkehr in einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Zuletzt ist am 25. Mai in den Kernener Betreuungseinrichtung der eingeschränkte Regelbetrieb nach dem Kernener Modell angelaufen. Ab 29. Juni beginnt nun die Rückkehr in den allgemeinen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Das Kultusministerium hat in Abstimmung mit den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden einen entsprechenden Konzeptrahmen erarbeitet. Dieser floss in die Corona-Verordnung ein, die am 23. Juni von der Landesregierung beschlossen worden ist. Die Verordnung sieht unter anderem die konsequente Gruppentrennung sowie Hygienemaßnahmen vor. Die Grundlagen für diesen Kitabetrieb sollen zugleich für das gesamte Kindergartenjahr 2020/21 gelten, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Die Notbetreuung entfällt damit ab 29. Juni, ein Rechtsanspruch auf Betreuung (8. Sozialgesetzbuch) besteht jedoch weiterhin nicht. Die Umsetzung und konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweilige Einrichtung und ihren Träger in eigener Verantwortung.