Aufhebung der Allgemeinverfügung
07.12.2020
Im Zuge der landesweiten beschlossenen Regelung zu Quarantäne und Isolation wird die Allgemeinverfügung der Gemeinde Kernen aufgehoben.
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Kernen im Remstal über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten und ansteckungsverdächtigen Personen mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19, Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus vom 05. Oktober 2020
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 27. November 2020 sowie am 01. Dezember 2020 jeweils eine Corona-Verordnung Absonderung erlassen.
Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Kernen im Remstal ist damit entbehrlich und wird aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen beim Bürgermeisteramt Kernen im Remstal – Ordnungsamt – Stettener Str. 12, 71394 Kernen im Remstal. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, eingelegt wird.
Kernen im Remstal, den 07.12.2020
Benedikt Paulowitsch
Bürgermeister