Anträge auf Ausstellung von Wahlscheinen samt Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr gestellt werden. Bitte beachten Sie, die möglichen Anlaufstellen!
Die Antragstellung bis Freitag, 24. September, 12:00 Uhr ist möglich
Die Antragstellung am Freitagnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr ist ausschließlich möglich
Um Zustellungsschwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich bei den Wahlscheinanträgen, die noch am Freitag, den 24. September 2021, gestellt werden, persönlich vorzusprechen und die Briefwahlunterlagen gleich mitzunehmen oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
Wer einen Antrag für einen anderen stellt oder einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen abholt, muss durch Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Eine spätere Antragstellung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Hierfür hat das Bürgeramt im Rathaus Rommelshausen am Samstag, 25.09., von 11:00 bis 12:00 Uhr für einen
Notdienst geöffnet:
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können in bestimmten Fällen einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen. Ebenso im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag ausnahmsweise auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr gestellt werden. Die Antragstellung ist am Wahlsonntag allerdings nur im Rathaus Rommelshausen möglich.