Manchmal wachsen Äste von Bäumen und Büschen auf privaten Grundstücken über den Gehweg, die Straße oder den Feldweg hinaus. Das kann gefährlich sein, weil dadurch der Platz eingeschränkt wird und Verkehrsschilder verdeckt werden oder man die Straße nicht gut sehen kann. Um solche Probleme zu vermeiden, müssen die Äste über den Straßen mindestens 4,50 Meter hoch sein, über den Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter hoch.
Auch der Bewuchs entlang der Wege muss zurückgeschnitten werden. Wenn es keinen Gehweg gibt, muss an den Straßenrändern ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,75 Metern eingehalten werden. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Abstand zum Straßenrand auf 0,50 Meter verringert werden.
Außerdem müssen die Straßenlaternen so frei sein, dass das Licht ungehindert auf die Straßen scheinen kann. Die Besitzer von Obstbäumen entlang der Straßen müssen auch sicherstellen, dass keine Obstreste von heruntergefallenem Obst auf der Straße liegen bleiben. Wenn es wegen dieser Situation zu Unfällen kommt, kann der Besitzer des Grundstücks dafür verantwortlich gemacht werden.
Die Grundstückseigentümer sind angehalten, ihre Pflanzen zu überprüfen und sie bei Bedarf zurückzurückschneiden. Eine Ausnahme der naturschutzrechtlichen Bestimmungen (eigentlich ist der Rückschnitt während der Vegetationszeit verboten) bilden notwendige Maßnahmen, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten und den Verkehr "leichter" zu machen, sprich: Hindernisse zu beseitigen. Das bedeutet, dass diese Bäume oder Sträucher auch während der Zeit, in der sie wachsen, beschnitten werden dürfen. Diese Maßnahmen sollten jedoch schonend durchgeführt werden und es sollte darauf geachtet werden, dass die Lebensräume von Tieren geschützt werden.