Zum 1. November 2023 tritt der aktualisierte qualifizierte kooperative Mietspiegel der Kommunen Fellbach, Kernen im Remstal, Leutenbach und Winnenden in Kraft. Erstellt wurde er mithilfe von wissenschaftlich begleiteten Umfragen, mit denen eigene kommunale Daten in den vier beteiligten Kommunen erhoben wurden. Der erste kooperative Mietspiegel war 2019 in Kraft getreten. Nach vier Jahren war nun eine neue Grunddatenerhebung notwendig geworden.
Die Preissteigerungen liegen durchschnittlich bei rund drei Prozent. „Bei den besonders gefragten Zwei-Zimmer-Wohnungen sowie Wohnungen für Einpersonenhaushalte stiegen die Mieten etwas stärker als im Durchschnitt“, halten die Verantwortlichen fest. Der qualifizierte Mietspiegel ist gedacht als Instrument, das helfen soll, Konflikte zwischen den Mietparteien zu versachlichen oder ganz zu vermeiden. Mieter und Vermieter können mit den Daten schnell und verlässlich feststellen, ob die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete angemessen ist. „Der Mietspiegel ist kein Instrument der Mieterhöhung, sondern er gibt die derzeitige Marktlage wieder“, sagt Baubürgermeisterin Beatrice Soltys von der Stadt Fellbach stellvertretend für die vier Kooperationskommunen.
Der Mietspiegel wird durch einen Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten erstellt. In dem Gremium waren neben den Vertretern der vier Gemeinden, die lokalen Interessensverbände der Vermieter und Mieter sowie des EMA-Instituts. 5000 Fragebogen wurden in den vier Kommunen versendet. Gut jeder zweite Angeschriebene hat an der Umfrage teilgenommen und so zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels beigetragen.
Mit der Datenbasis des Mietspiegels wird die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von Baujahr und Fläche wiedergegeben. Zugrunde gelegt werden die Nettokaltmieten aus Bestandsmietverträgen der letzten sechs Jahre. Darüber hinaus enthält der Mietspiegel bezifferbare Kriterien zur Ausstattung, Sanierung und Wohnlage. Diese werden über Zu- beziehungsweise Abschläge bei der Ermittlung der neuen Miete miteingerechnet und haben damit Einfluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Zusätzlich zu den Umfragen fließen in die Analyse auch Daten der Grundsteuer und des Einwohnermeldeamtes sowie weitere Geodaten mit ein. Ergänzt werden diese durch allgemein zugängliche Informationen wie beispielsweise Lärmauswertungen.
Die Erhebung und Auswertung des Mietspiegels sowie seiner jetzigen Fortschreibung erfolgte wissenschaftlich begleitet durch das EMA-Institut. Für alle Akteure am Wohnungsmarkt – Mieter, Vermieter, Interessenvertretungen und die politisch Verantwortlichen – ist der qualifizierte Mietspiegel eine Richtschnur, die detaillierte Einblicke in den lokalen Wohnungsmarkt bietet. Der nun erscheinende Mietspiegel ist für zwei Jahre – also bis 2025 – gültig.
Der Mietspiegel kann ab dem 01.11.2023 unter www.kernen.de/mietspiegel heruntergeladen werden. Ebenfalls auf der Mietspiegel-Seite der Gemeinde-Homepage zu finden ist der Online-Rechner. Mit ihm lässt sich schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnen.