Betriebshof ist startklar für den Winter
15.11.2023
Seit 10. November ist der Betriebshof im Winterdienst-Modus. Auch die Bürger sind an Wintertagen mit Eis und Schnee wieder gefordert.

Die Winterdienstfahrzeuge der Gemeinde Kernen und die der externen Winterdienstfirma sind gerüstet. Streusalz und abtauende Streumittel sind in ausreichendem Umfang eingelagert. Der Betriebshof ist mit seinem Team für den Winterdienst bestens vorbereitet. Dieser startete offiziell am 10. November. Je nach Wetterlage bedeutet das für die Mitarbeiter des Betriebshofes, um 4:00 Uhr morgens aufzustehen.
Es bedeutet zugleich, dass sich auch die Bürger der Gemeinde Kernen für den privaten „Winterdienst“ rüsten müssen. Werden die nachfolgenden Punkte beachtet, dürfte der kommende Winter zu keiner Überraschung führen:
- Geräumt und bestreut werden müssen in erster Linie Gehwege oder sonstige Fußwege. Dazu gehören auch Gehwegabschnitte an einem unbebauten Grundstück, die der bebauten Straßenseite gegenüberliegen.
- Schnee und Eis müssen an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr geräumt sein. Die Räumpflicht endet erst um 22:00 Uhr.
- Schneit es innerhalb dieses Zeitraums erneut, muss nochmals geräumt und gestreut werden.
- Bei Glätte sollte zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat dafür gesorgt werden, dass auf dem Gehweg niemand ausrutscht.
- Um die Umwelt zu schonen, darf auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen Streusalz verwendet werden. Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung schützen auch vor Glätte.
- Ausnahmen bilden Treppen-, Gefäll- oder steigungsstrecken. Hier kann bei Glättebildung Streusalz in geringen Mengen – maximal 10 Gramm pro Quadratmeter, das entspricht einem gehäuften Teelöffel – eingesetzt werden.
- Wichtig: Der Schnee darf weder auf der Fahrbahn noch am Straßenrand aufgehäuft werden, da sonst der Verkehr behindert wird.
- Damit bei Schnee und Eis der Alltag nicht ins Stocken gerät, müssen die Bewohner den Gehweg, soweit baulich möglich, auf einer Breite von mindestens einem Meter räumen.
- Beim Parken bitte darauf achten, dass die Räumfahrzeuge für die Durchfahrt eine Mindestbreite von drei Metern Fahrbahnbreite benötigen.
- Straßenabläufe und Straßenrinnen müssen schneefrei bleiben, damit das Schmelzwasser bei beginnendem Tauwetter schneller abfließen kann.