Regelungen zu Feuerwerken
19.12.2023
Der Jahreswechsel naht. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt es einiges zu beachten.
REGELUNGEN FÜR SILVESTER
Mit bunten Silvesterraketen, lauten Böllern und funkensprühenden Fontänen wird häufig das neue Jahr begrüßt. Was für uns Menschen eine ausgelassene Stimmung und einen farbenträchtigen Himmel bedeutet, ist insbesondere für viele Wildtiere, aber auch für Haus- und Nutztiere mit Stress verbunden. Wir bitten Sie, Rücksicht zu nehmen und sorgfältig mit Böllern und Raketen umzugehen - auch zu Ihrem eigenen Schutz!
Zudem gilt es beim Abrennen von Feuerwerk einige gesetzlichen Regelungen und Sicherheitshinweise zu beachten, damit die Silvesternacht nicht in der Notaufnahme endet.
- Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
- Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten!
- Gebrauchsanweisung beachten!
- Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
- Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten) und auf sichere Flugrichtung achten!
- Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
- Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
- Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen!
- Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!
ACHTUNG: VERBOTEN!
Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von
- Kirchen,
- Krankenhäusern,
- Kinder- und Altersheimen,
- Reet- und Fachwerkhäusern.