Ab sofort sind die Gutscheinkarten für das Jahr 2024 zum Landesfamilienpass erhältlich. Familien, die bereits einen Landesfamilienpass besitzen, können den Gutschein beim Bürgeramt des Kernener Rathauses in Rommelshausen (Stettener Str. 12) oder bei der Verwaltungsstelle in Stetten (St.-Pierre-Platz 2) abholen.
Alle Infos zu den neuen Gutschein-Angeboten 2024 finden sich hier auf der Landesseite
Familien, die erstmals einen Landesfamilienpass beantragen, müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise erforderlich.
Sind Kinder älter als 18 Jahre und es besteht trotzdem noch die Kindergeldberechtigung, so ist bei der Abholung der Gutscheinkarte ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
In den Pass eingetragen werden können nun neben der berechtigten Person auch vier weitere Begleitpersonen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Bitte beachten: Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich!