Nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz darf die Verwaltung auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen über Vor- und Zuname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Bei einem Widerspruch der Jubilare werden die Daten nicht übermittelt.
Wer keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe seiner Daten anlässlich seines Alters- und Ehejubiläen wünscht, kann dies dem Bürgeramt telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Teilen Sie uns Ihren Widerspruch bitte mindestens einen Monat vor dem Jubiläum mit.
Kontakt:
Carola Anton
Telefon: 07151 4014-128,
E-Mail: c.anton(at)kernen.de
Die Veröffentlichungssperre gilt zukünftig und für Alters- und Ehejubiläen gleichermaßen, kann aber jederzeit vom Jubilar durch entsprechende Meldung an das Bürgeramt wieder aufgehoben werden.
Wer der Veröffentlichung seiner Jubiläen bereits widersprochen hat, braucht dies nicht erneut zu tun.