Das Gremium fasste am Donnerstag, 29. Februar folgende Beschlüsse:
- Hangweide-Gelände - Vorentwurf für Freianlagen und Dorfpromenade beschlossen: Die Erschließungsplanung auf dem Gelände schreitet voran, ein Fokus liegt dabei auf der hochwertigen Wege- und Freiflächengestaltung und der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung. Die Dorfpromenade soll hauptsächlich durch Betonpflaster, in der zentralen Dorfmitte zudem durch Natursteinpflaster gestaltet werden. Die Kosten für die Maßnahmen (Wasseranlagen, Freiflächen, Dorfpromenade) belaufen sich auf insgesamt 16,2 Millionen Euro, wovon die Gemeinde einen Anteil von 6,48 Millionen Euro übernimmt. Für die nachhaltigere Gestaltung der Dorfmitte (Naturstein- statt Betonpflaster) fallen rund 200.000 Euro an, die die Gemeinde tragen wird.
- Haldenschul-Campus: Dem Vorentwurf für Modul 3 (Turnhalle, Mensa und Klassenräume) wurde zugestimmt. Der Neubau am Standort der bestehenden Turnhalle wird demnach in Holzhybrid-Bauweise und nach KfW 40-Standard gestaltet. Er integriert nicht nur eine teilbare Turnhalle samt Nebenräumen sondern auch die neue, erweiterte Mensa mit rund 180 Plätzen, vier Klassenräume sowie WC-, Technik- und Hausmeisterräume. Um den Energieverbrauch zu optimieren, wird eine grundlegende Erneuerung der Wärmeerzeugung für den gesamten Schulcampus mitgeplant. Ein nachhaltiges Energiekonzept mittels zentraler Wärmepumpen-Technologie soll implementiert werden. Die Kosten für Modul 3 liegen bei rund 22,5 Millionen Euro.
- Städtebaulicher Rahmenplan "Karlstraße, Waiblinger Straße, Stettener Straße": Ein Rahmenplan wurde beschlossen, um das Quartier planerisch neu zu ordnen und aufzuwerten. Ziel ist es, hier Schritt für Schritt eine an die Umgebung angepasste, zeitgemäße Bebauung mit öffentlichen Grünflächen umzusetzen.
- Besonderes Vorkaufsrecht beschlossen: Die Gemeinde kann zukünftig im Gebiet "Karlstraße, Waiblinger Straße, Stettener Straße" vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt in Kraft.
- Wiederholung des Bebauungsplanverfahrens "Fellbacher Straße – südlicher Ortsrand: Das Verfahren für das Gebiet "Fellbacher Straße – südlicher Ortsrand" wird neu gestartet. Hintergrund ist ein allgemeiner Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung des §13b BauGB vom Sommer 2023. Im genannten Plangebiet war dieses beschleunigte Verfahren für Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB angewandt worden und muss deshalb wiederholt werden. Der bestehende Bebauungsplan-Vorentwurf blieb unverändert; ein Umweltbericht wurde erstellt und die Umweltprüfung ist erfolgt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird in Kürze eingeleitet.
- Neukonzeption der Abwasserreinigung - weitere Vergabebeschlüsse: Die Modernisierung und Zentralisierung der Abwasserreinigung schreitet voran. In der Sitzung wurden weitere notwendige bauliche und technische Maßnahmen vergeben.
Die vollständige Ratsnotiz ist hier abrufbar